Begriff

Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel oder in einem Café). Der Beschäftigte ist nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden. Wird vorübergehend mobil an einem anderen Ort im Ausland gearbeitet, sind verschiedene individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte können relevant werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Arbeitsrechtlich können neben Art. 8 Rom-I-VO im Hinblick auf das anwendbare Recht bei Arbeiten im Ausland vor allem die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wegen des mobilen Arbeitens einschlägig sein. Auch datenschutzrechtliche Aspekte sind zu beachten.

Sozialversicherung: Zur Bestimmung der Sozialversicherungspflicht und -berechtigung sind neben §§ 3 ff. SGB IV insbesondere Art. 11 ff. VO (EG) 883/2004, inklusive der multilateralen Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit zu beachten.

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