Das mobile Arbeiten im Ausland kann auch eine maßgebliche Auswirkung auf die Frage haben, in welchem Staat der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und -berechtigt ist. Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt.

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