Ebenfalls auf das Bedürfnis "Sicherheit" zahlt der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts zulasten des Arbeitgebers ein.

Ein solcher Ausschluss findet sich in manchen tarifrechtlichen Regelungen und ist oft an die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder an ein bestimmtes Alter gekoppelt.

Ein entsprechender einzelvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit für den Arbeitgeber ist im Rahmen der Vertragsfreiheit ebenfalls möglich. Dieser Ausschluss kann sowohl begrenzt für eine bestimmte Dauer als auch unbegrenzt für das Arbeitsverhältnis erfolgen.

 
Hinweis

Sorgfältige Überlegung eines Ausschlusses von ordentlichen Kündigungen

Sofern ein arbeitgeberseitiges Recht auf ordentliche Kündigung einzelvertraglich ausgeschlossen wird, kann ein solches Recht im Nachgang nicht einseitig wieder eingeführt werden. Dies ist dann ebenfalls nur einvernehmlich möglich und wird daher in der Praxis wohl kaum vorkommen.

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