Eine Jahresabschlussprämie (auch als Weihnachtsgratifikation, Weihnachtsbonus oder Jahresendprämie bekannt) ist eine Sonderzahlung, die von einem Unternehmen an seine Mitarbeiter am Ende eines bestimmten Geschäftsjahres gewährt wird. Diese Prämie wird oft als Anerkennung für die geleistete Arbeit und als Dank für das Engagement und die Bemühungen der Mitarbeiter während des Jahres gedacht. Die Prämie kann auch dazu beitragen, die Arbeitsmoral zu steigern und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Sie kann an die Erreichung bestimmter Gewinn-/Umsatzergebnisse geknüpft werden.

Die Jahresabschlussprämie kann als Anreiz dienen, die Mitarbeiter zu motivieren und ihre Bindung an das Unternehmen zu stärken. Sie kann auch dazu beitragen, das Mitarbeiterengagement zu erhöhen und das Gefühl der Wertschätzung seitens des Arbeitgebers zu fördern. Oftmals wird die Auszahlung an die Voraussetzung geknüpft, dass sich der Mitarbeiter in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet.

Rechtliche Grundlage und Gestaltung

Eine Jahresabschlussprämie kann unterschiedlich vereinbart werden. Möglichkeiten sind

  • im Arbeitsvertrag,
  • durch eine arbeitgeberseitige Gesamtzusage (z. B. geregelt in einer Richtlinie),
  • in einer Betriebsvereinbarung (bei Vorhandensein eines Betriebsrats).

Die Zahlung einer Jahresabschlussprämie stellt einen regelmäßigen Vergütungsbestandteil dar. Dieser muss nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG nunmehr vertraglich aufgeführt und auch die Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung angegeben werden.

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, was z. B. Jahressonderzahlungen, Jahresabschlussvergütungen, Treueprämien oder Jubiläumsgelder anbelangt. Ist ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, um nicht jeden Fall einzeln zur Zustimmung einreichen zu müssen.

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