Die entfernungsabhängige und die fahrzeitbezogene Vereinfachungsregel sind getrennt zu prüfen. Für die berufliche Veranlassung der auswärtigen Zweitwohnung ist es nicht erforderlich, dass beide Fahrweg-Erleichterungen für den Arbeitnehmer zutreffen. Die Halbierung der Fahrzeit pro Weg ist vom BMF als Alternative im Rahmen der aktualisierten Vereinfachungsregelung festgelegt worden und kann wie der "Halbe Radius" (= halbe Entfernung) eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltführung begründen. Ausreichend für die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist, wenn eine der beiden alternativen Faustregeln vorliegt. Die erweiterte Vereinfachungsregelung ist ohne zeitliche Einschränkung auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.[1]

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