Die DEÜV-Meldungen für kurzfristig Beschäftigte müssen an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermittelt werden.[1]

 
Wichtig

Daten zur Unfallversicherung

Arbeitgeber müssen die kurzfristig Beschäftigten bei ihrem Unfallversicherungsträger und bei der Minijob-Zentrale anmelden. Auch wenn die Übermittlung der Meldedaten der Unfallversicherung in den DEÜV-Meldungen auch für kurzfristig Beschäftigte erfolgt, wird die Meldung der Entgelte zur Unfallversicherung nicht über die Minijob-Zentrale abgedeckt (Ausnahme: private Haushalte[2]). Die Entgelte der kurzfristig Beschäftigten müssen in der Meldung zur Sozialversicherung (DEÜV) und im jährlichen Lohnnachweis für die Unfallversicherung gemeldet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge