Die beitragsrechtliche Bewertung zur Sozialversicherung folgt der steuerrechtlichen Bewertung. Kindergartenzuschüsse gehören nicht zum Gesamteinkommen.[1] Allerdings zählen sie zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.[2]

 
Achtung

Originalbeleg bei Barzuwendungen

Bei Barzuwendungen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachweisen. Die Originalbelege müssen als Nachweis für die zweckgebundene Verwendung zu den Lohnunterlagen genommen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge