Auf europäischer Ebene wird die KI-Verordnung[1], also ein für alle Mitgliedsstaaten geltendes Gesetz in Kraft treten. Hiernach werden KI-Anwendungen in Risikoklassen eingeteilt, mit denen jeweils Pflichten für die Entwickler, aber auch für die Nutzer der Anwendungen einhergehen, also für die anwendenden Unternehmen. Bestimmte KI-Anwendungen und Praktiken sollen ganz verboten werden, z. B. verhaltensbeeinflussende Anwendung (Social Scoring).

Sog. Hochrisiko-KI-Systeme werden erlaubt bleiben, aber besonders reguliert werden. Hierzu gehören auch sensible Anwendungen im Bereich "Beschäftigung, Personalmanagement"[2], insbesondere das Recruiting. Das Thema Transparenz spielt auch hier eine wesentliche Rolle.

[1] "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz – Gesetz über künstliche Intelligenz".
[2] Vgl. Anhang III KI-VO Ziff. 4.

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