Werden die Transkriptionen weiterverwendet, um z. B. (teil-)automatisiert Einstellungs-, Beförderungs- oder Kündigungsentscheidungen zu treffen, sollten Unternehmen auch die engen Vorgaben des Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidungsfindung) im Hinterkopf behalten. Eine automatisierte Entscheidungsfindung in diesem Sinne ist, wenn das Unternehmen auf Grundlage der Transkription ohne menschliches Eingreifen eine Entscheidung trifft, die gegenüber dem Beschäftigten rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Z. B. also, wenn ein Bewerbungsgespräch vollautomatisiert durch ein Sprachmodell mit "ungeeignet" bewertet wird. Dies ist allenfalls in engen Grenzen zulässig. Im Rahmen der oben genannten Zwecke ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Transkription ohne nennenswerten menschlichen Beitrag zu einer solchen Entscheidung führt.

 
Hinweis

Unternehmenskultur

Neben den genannten rechtlichen Aspekten ist der Einsatz vor allem auch eine Kulturfrage. So könnten Transkriptionen – rein technisch gesehen – schon jetzt dazu verwendet werden, Bewerbungsgespräche mit Sprachmodellen wie ChatGPT vollautomatisiert auszuwerten. Kandidaten könnten über Sprach- und Persönlichkeitsanalyse sowie Abgleich mit Stellenbeschreibungen beurteilt werden, um verbindliche Vorsortierungen vorzunehmen. Es sind auch tiefergehende Analysen möglich, etwa die Analyse der Stimmung in Abteilungen oder im Unternehmen, der Schulungsbedürftigkeit oder Compliance-Treue konkreter Mitarbeiter, um nur einige Beispiele zu nennen. Besonders in diesem Bereich sollte deshalb ein besonderes Augenmerk auf Vereinbarkeit mit unternehmensspezifischen Werten gelegt werden.

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