Wird nach dem Eintritt des Versicherungsfalls an die Stelle eines sonst laufend zu zahlenden Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung gezahlt, ist diese ebenfalls beitragspflichtig.[1] Dabei gilt ein 1/120 der Abfindung als monatlicher Zahlbetrag, d. h. der Betrag der Kapitalabfindung wird auf 10 Jahre umgelegt. Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem 1. des auf die Auszahlung der Kapitalabfindung folgenden Kalendermonats. Werden Versorgungsbezüge für einen Zeitraum von weniger als 10 Jahren abgefunden und anschließend laufend gezahlt, dann kann die Abfindung nur auf den entsprechenden kürzeren Zeitraum verteilt werden. Die Beitragsentrichtung unterbleibt jedoch, wenn der monatliche Betrag 1/20 der Bezugsgröße nicht übersteigt (2024: 176,75 EUR; 2023: 169,75 EUR).

Versorgungsbezüge, die aus Anlass der Wiederverheiratung einer Witwe oder eines Witwers kapitalisiert werden, sind nicht beitragspflichtig.[2]

 
Wichtig

Beiträge aus Abfindungen müssen vom Versicherten getragen werden

Die Beiträge aus Abfindungen sind unmittelbar vom Versicherten selbst an seine Krankenkasse zu zahlen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge