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Bei der innerstaatlichen Berechnung der Rente nach dem europäischen Koordinierungsrecht nach der EGV 883/2004 beginnt der belegungsfähige Gesamtzeitraum für die Gesamtleistungsbewertung bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres, selbst wenn der Versicherte erst danach nach Deutschland gekommen ist:
BSG, Beschluss v. 17.4.2012, B 13 R 347/11 B; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss v. 13.12.2012, 1 BvR 2323/12.
Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten sind israelische Versicherungszeiten nicht als nicht belegungsfähige Kalendermonate zu behandeln:
BSG, Urteil v. 20.10.2010, B 13 R 82/09 R.
Bei einer Rente wegen Alters endet der für die Grundbewertung maßgebliche belegungsfähige Gesamtzeitraum mit dem Kalendermonat vor Beginn der Rentenzahlung:
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