Rz. 139
Der Versicherte hat die Unterbrechung geltend zu machen; eine Berücksichtigung erfolgt daher nur auf Antrag und nicht von Amts wegen (das ist auch Praxis der DRV in GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Anm. 16.2; vgl. auch Pietrek, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 5).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen