Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wird für die berufliche Weiterbildung ab dem 1.4.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[1] Damit sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützt werden, wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel droht, die Unternehmen ihre Mitarbeitenden aber durch die richtige Weiterbildung weiterbeschäftigen können.[2] Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wird das Qualifizierungsgeld steuerlich flankiert. Entsprechend dem Kurzarbeitergeld bleibt das von der Agentur für Arbeit gewährte Qualifizierungsgeld steuerfrei[3], unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.[4] Die Weiterbildungskosten, die beim Qualifizierungsgeld vom Arbeitgeber zu tragen sind, werden ebenfalls steuerfrei gestellt.[5]

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