Für jeden in einem Kalenderjahr beschäftigten selbstständigen Künstler oder Publizisten hat der Arbeitgeber die für künstlerische, publizistische Werke oder Leistungen gezahlten Entgelte per Jahresmeldung der Künstlersozialkasse mitzuteilen.[1]
Der Meldebogen für die Jahresmeldung ist vom Arbeitgeber bis zum 31.3. des Folgejahres in Papierform bei der Künstlersozialkasse einzureichen. Alternativ ist eine Online-Meldung möglich.
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