Im Rahmen von Fußballwelt- oder Fußballeuropameisterschaften werden Hospitality-Leistungen angeboten. Diese umfassen den Eintritt ins Stadion (verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot. Da in Hospitality-Leistungen keine Werbeleistungen enthalten sind, ist für die pauschale Aufteilung der einzelnen Leistungselemente folgender Aufteilungsmaßstab anzuwenden[1]:

  • 30 %-Anteil für Bewirtung – begrenzt auf 1.000 EUR pro Teilnehmer je Veranstaltung;
  • der Anteil für Geschenke wird mit dem Restbetrag angenommen.

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