In diesem Kapitel werden Qualitätsgrundsätze und verschiedene Forderungen an Verfahren zur Eignungsbeurteilung beschrieben:

  1. Verfahrenshinweise, d. h. Benutzerhandbuch

    Die Verfahrenshinweise müssen so gestaltet sein, dass der Anwender das Verfahren hinsichtlich der Aufgabe kritisch bewerten kann. Dazu müssen bestimmte Dinge beschrieben und zugänglich sein.

  2. Verfahrensmerkmale wie Objektivität, Zuverlässigkeit, Gültigkeit und Referenzkennwerte

    Hier werden Maße für die Testgüte von Verfahren benannt. Es werden keine konkreten Grenzwerte für Koeffizienten genannt. Es wird aber gefordert, dass in den Verfahrenshinweisen die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zur Testgüte so beschrieben sind, dass der Anwender daraus die Einsetzbarkeit, die Vorhersageleistung und Grenzen des Verfahrens erkennen kann.

  3. Planung der gesamten Untersuchungssituation

    Der Ablauf der gesamten Untersuchung ist so weit wie möglich vorab zu planen. Vor allem sollen Regeln für die Auswertung und Urteilsfindung vorab definiert werden.

  4. Ablauf der Durchführung

    Durchführungsregeln sind zu beachten, Abweichungen sind zu dokumentieren, also zulässig. Betrug und Täuschungsmöglichkeiten sind auszuschalten.

  5. Dokumentation

    Alles ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

  6. Auswertung, Interpretation und Urteilsbildung

    Demnach gibt es Kriterien an das Verfahren selbst. Aber der Wert eines Verfahrens bestimmt sich immer erst aus dem gesamten Prozess. Dies ist sicher vergleichbar mit so etwas wie dem Schweißerpass: Das Schweißgerät selbst muss bestimmten Qualitätskriterien genügen, es muss dennoch jeweils zu dem passen, was geschweißt werden soll. Zusätzlich braucht der Bediener auch noch einen Befähigungsnachweis, dass er eben in der Lage ist, das Gerät bestimmungsgemäß einzusetzen und zu handhaben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge