Vertrauen bildet die Grundlage einer jeden Beziehung und bedingt grundsätzlich immer ein hohes Maß an Zuverlässigkeit. So ist das Vertrauen zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat ein wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Man sollte sich dabei immer vor Augen halten, dass es einfacher ist, Vertrauen zu stärken, als durch Missbrauch verspieltes Vertrauen wieder zu gewinnen.

1.1.1 Verschwiegenheit

Täglich kommen die Mitarbeiter der Personalabteilung mit vertraulichen Informationen in Kontakt, die z. B. im Falle von Kündigungen an den Betriebsrat weitergegeben werden müssen. Natürlich muss man sich in solchen Fällen darauf verlassen können, dass diese Belange nicht offen an die Belegschaft getragen werden. Umgekehrt sollten für den Betriebsrat nie Zweifel bezüglich der Verschwiegenheit der Personalabteilung aufkommen.

1.1.2 Freiheiten geben

Den Betriebsrat auf Schritt und Tritt zu überwachen, trägt in keinster Weise zu einer guten Zusammenarbeit bei und zeugt nicht von entgegengebrachtem Vertrauen. Warum nicht einfach mal die Freiheit geben, das eine oder andere Thema eigenverantwortlich vorzubereiten oder umzusetzen? Natürlich auch in dem Vertrauen, dass dies im Rahmen von getroffenen Vereinbarungen geschieht.

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