Rz. 60

1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

Die früher in § 19 enthaltene Befristung des Gesetzes bis 31.12.2022 wurde bis 31.12.2029 verlängert.

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