Bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz eine Möglichkeit zum Betriebssport an, so sind die Mitarbeiter währenddessen grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.

Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass der Betriebssport regelmäßig stattfindet und er einen klaren organisatorischen Bezug zum Arbeitgeber hat. Dies ist z. B. gegeben, wenn der Arbeitgeber die Örtlichkeit zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt.

Die Mitarbeiter sind sowohl während dem Betriebssport selbst als auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz gesetzlich unfallversichert.

Etwas anderes gilt bei einem betriebsinternen Fußballturnier. Das Turnier wird nicht als Betriebssport und nicht als Gemeinschaftsveranstaltung eingestuft. Folglich ist ein Unfall, der sich während eines solchen Turniers ereignet, kein Arbeitsunfall.[1]

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