Ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten mit einem Studentenvisum dürfen in Deutschland bis zu 140 volle Arbeitstage oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr einer Beschäftigung nachgehen.[1] Alternativ können sie Werkstudentenjobs im Rahmen der 20-Stunden-Regelung ausüben, wobei die Höhe des Arbeitsentgelts und der Gegenstand der Beschäftigung unerheblich sind.

Die Nebenbeschäftigung ist auch beim Besuch von studienvorbereitenden Maßnahmen von Beginn an möglich.

In der Kranken- und Pflegeversicherung werden die Studenten aus Drittstaaten und dem vertragslosen Ausland (z. B. den USA) unter den Voraussetzungen versichert, die auch für deutsche Studenten gelten; Besonderheiten wie für die Studenten aus einem EU-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensstaat[2] sind insofern nicht zu beachten. Auch hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Behandlung der während des Studiums ausgeübten Beschäftigungen gelten die für deutsche Studenten maßgebenden Regelungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge