Inhalt/Zweck:

Eine Mobiler-ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zwecke eines unternehmensinternen Transfers, wenn der ausländische Arbeitnehmer einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen erteilten Aufenthaltstitel besitzt.

Voraussetzungen:

  • Der Arbeitnehmer besitzt eine für die Dauer des Antragsverfahrens in Deutschland gültige ICT-Karte eines anderen EU-Staates.
  • Der Arbeitnehmer wird in aufnehmender Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig.
  • Der unternehmensinterne Transfer dauert länger als 90 Tage und
  • Der ausländische Arbeitnehmer weist einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vor, worin enthalten sind:

    • Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers.
    • Der Nachweis, dass der ausländische Arbeitnehmer nach Beendigung des unternehmensinternen Transfers in eine außerhalb der Europäische Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann.

Dauer:

Der Transferaufenthalt in Deutschland muss mindestens 90 Tage dauern.

Bei einem kürzeren Aufenthalt ist kein deutscher Aufenthaltstitel erforderlich, sondern es ist das Mitteilungsverfahren nach § 19a AufenthG durchzuführen.

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