Für die Zeiterfassung können verschiedenste elektronische Hilfsmittel, wie z. B. Excel, Apps für Smartphones oder Softwarelösungen genutzt werden. Hierbei sind die Besonderheiten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Verwendung einer App, die auch mit dem Smartphone verwendet werden kann, würde sich z. B. für Unternehmen anbieten, deren Arbeitnehmer nicht überwiegend vom Betrieb aus tätig werden.
Datenschutz bei Excel-Dokumentation
Gegen eine Arbeitszeiterfassung in einer einheitlichen Excel-Liste, auf die sämtliche Arbeitnehmer (z. B. auf einem Laufwerk) Zugriff haben, bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. Die damit zusammenhängende Datenverarbeitung lässt sich datenschutzrechtlich in der Regel nicht rechtfertigen, da jeder Arbeitnehmer seine eigene Liste pflegen kann.
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