Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Albanien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Albanien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich muss die Dauer dieser Beschäftigung im Voraus zeitlich begrenzt sein. Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, liegt keine Ausstrahlung vor. In einem solchen Fall gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung.

 
Achtung

Doppelversicherung nicht möglich

Mit Albanien besteht kein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenförderung. Allerdings wurde im deutsch-albanischen Abkommen Folgendes festgelegt: Sobald für eine in Albanien beschäftigte Person aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens über Soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Rentenversicherung weitergelten, finden auch nur die deutschen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung Anwendung. Eine Doppelversicherung ist in diesen Fällen nicht möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge