Es ist grundsätzlich in Ordnung, ein bestimmtes Sprachniveau als Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit zu verlangen. Regelmäßig erfordert die sinnvolle Bewältigung einer Tätigkeit die Fähigkeit, in der geläufigen Sprache des Ortes, an dem die Tätigkeit stattfindet, zu kommunizieren. Die Einstufung des Sprachniveaus erfolgt neutral anhand des gemeinsamen Referenzrahmens für europäische Sprachen. Es gibt hier 6 Stufen, die von A1 bis C2 reichen, wobei C2 gleichzusetzen ist mit dem Niveau eines Muttersprachlers. Solange Arbeitgeber nicht ungeschickt formulieren, sind sie bei der Forderung von Sprachkenntnissen auf der sicheren Seite.

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