Nach Abschluss der Tarifrunde 2023 nehmen die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zur Regelung der Praxisanleitung auf.

Gleiches gilt hinsichtlich der zur Regelung der Ausbildungen zur Kranken- und Altenpflegehelferinnen und -helfer auf.

Auch hinsichtlich der Beschäftigten im Rettungsdienst gibt es eine Zusage zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Regelung des Anhangs zu § 9 Buchstabe B Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 (Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen).

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