Im Rahmen der Tarifrunde 2017 hat das Land Hessen mit den Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IG BAU und dbb tarifunion Eckpunkte zu einer hessenweiten Freifahrtberechtigung im Jahr 2018 für die Beschäftigten des Landes vereinbart (Eckpunktevereinbarung vom 3. März 2017). Durch die hessenweite Freifahrtberechtigung soll einerseits der Klimaschutz erhöht werden, indem ein Anreiz für die verstärkte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzt wird, andererseits soll die Attraktivität des Arbeitgebers Land Hessen gesteigert werden. Die Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers Land Hessen, insbesondere für Fachkräfte, bildete einen besonderen Schwerpunkt in der Tarifrunde 2017. So wurden neben der hessenweiten Freifahrtberechtigung eine Fachkräftezulage, die stufengleiche Höhergruppierung sowie die Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eingeführt.

Im Anschluss an die Tarifrunde 2017 hat das Land Hessen mit den hessischen Verkehrsverbünden RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund), NVV (Nordhessischer Verkehrsverbund) und VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) einen Vertrag abgeschlossen, um die Dienstleistung "Freifahrtberechtigung" bei den Verkehrsverbünden "einzukaufen".

Sodann wurde auf Grundlage der Eckpunktevereinbarung vom 3. März 2017 ein Tarifvertrag – TV LandesTicket Hessen – mit den Gewerkschaften abgestimmt. Der Anhang zu diesem Tarifvertrag enthält Nutzungsbedingungen, die gleichermaßen in dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und den Verkehrsverbünden enthalten sind. Hierdurch wird ein Gleichklang zwischen dem Tarifvertrag und dem Vertrag zwischen Land Hessen und Verkehrsverbünden hergestellt. Der TV LandesTicket Hessen vom 3. März 2017 sah - vereinfacht gesagt - eine Befristung des LandesTickets "bis zur Tarifrunde 2019" vor.

In der Tarifrunde 2019 wurde mit den Gewerkschaften über eine Verlängerung der Geltungsdauer des TV LandesTicket Hessen verhandelt und schließlich eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 vereinbart. In der nächsten Entgeltrunde, die im Herbst 2021 beginnen wird, kann dann (im Rahmen eines Gesamtpakets) mit den Gewerkschaften erneut darüber verhandelt werden, ob das LandesTicket auch ab dem Jahr 2022 weiter gewährt werden soll.

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