Wärmepumpen, Sammelheizungsanlagen,[1] Be- und Entlüftungsanlagen[2] oder Klimaanlagen gehören zum Bestandteil des Gebäudes und sind somit keine Betriebsvorrichtungen. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die überwiegend oder ganz dem Betriebsvorgang dienen. Dies sind bspw. Klimaanlagen in der Chemie- oder Tabakindustrie.

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