Die Ampel-Parteien SPD und FDP haben sich nach langem Ringen auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt – diese wurde 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Damit soll auf die schwierige Situation in vielen Wohnungsmärkten reagiert werden.

Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag seit Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe aber noch keines der innerhalb der Ampel vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, kritisierten im Februar 2024 die Vize-Fraktionsvorsitzenden Verena Hubertz und Dirk Wiese. Die Zeit dränge. Denn die Mietpreisbremse laufe Ende 2025 aus, und die Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

SPD stellt Forderungen nach mehr Mieterschutz

Die SPD-Fraktion besteht nach der Einigung auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse noch auf weitere Reformen zum Schutz von Mietern. Im Koalitionsvertrag gebe es noch weitere Versprechen, etwa zu Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen oder zur Wohngemeinnützigkeit. Die SPD wolle alle diese Punkte umgesetzt sehen.

In dem Vertrag hatten SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 vereinbart, die Mietpreisbremse zu verlängern und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in angespannten Märkten auf 11 % in 3 Jahren abzusenken. Außerdem soll eine neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt werden, mit der Wohnungsunternehmen steuerliche Vorteile bekommen, die preisgünstigen Wohnraum für Menschen mit wenig Geld bereitstellen. Die SPD hatte zuletzt mehrfach kritisiert, Buschmann gehe diese Reformen nicht schnell genug an.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hatte den Kollegen bereits im Januar 2023 zu mehr Eile bei der Mietpreisbremse gedrängt. Die Gesetzgebungsverfahren seien nicht gerade komplex, erklärte Geywitz vor einem Jahr dem "Spiegel".

Mietpreisbremse: Erste Verschärfung in 2020

Die Mietpreisbremse wurde Juni 2015 eingeführt. Seitdem können die Bundesländer Gebiete festlegen, in denen die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt ist. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten bei Neubau, Sanierung oder wenn die Miete des Vormieters höher war. Die Vorschriften wurden erstmals durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn greift seit dem 1.4.2020. In Mietverhältnissen, die danach begründet wurden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Zudem erhielten Städte und Gemeinden mit der Gesetzesänderung bis zum 31.12.2025 die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.

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