Verein: Mietpreisbremse in Berlin in vielen Fällen ignoriert

Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Acht Jahre nach Einführung zieht der Berliner Mieterverein eine vernichtende Bilanz. Viele Vermieter ignorierten oder umgingen die gesetzlichen Regeln bei Neuvermietung.

Der Berliner Mieterverein ließ nach eigenen Angaben rund 6.000 Beschwerden in 935 Fällen genauer prüfen – alle aus dem Jahr 2021 – und kommt zu dem Schluss, dass 98 Prozent der Vermieter die gesetzliche Mietpreisbremse bei Neuvermietung ignorierten oder zu hohe Mieten verlangt haben.

Die Mietpreisbremse ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf Bundesebene geregelt und gilt seit Juni 2015 in Berlin. Demnach darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Private Wohnungsunternehmen ignorieren Mietpreisbremse häufiger

"Die erhobenen Verstöße im Rahmen der Studie sind beträchtlich, sowohl in ihrer Häufigkeit als auch bei der Höhe der Mietpreisüberschreitungen", erklärte der Verein. Besonders häufig hätte private Wohnungsunternehmen die zulässige Grenze überschritten. Begründet werde das mit Ausnahmen, zeitlich begrenzter, teilgewerblicher oder möblierter Vermietung. Mieter täten sich bei der Durchsetzung der Preisbremse schwer und bräuchten oft Begleitung oder Rechtsbeistand.

Das Gesetz sieht keine Sanktionen vor. Die Mieten gehen so in die Erhebung zur Erstellung des Mietspiegels ein "und beeinflussen das Mietniveau des gesamten Wohnungsmarktes", so die Berliner Mietervertreter. Sie fordern, dass Ausnahmen gestrichen und Sanktionen bei Verstößen eingeführt werden. Die Angebotsmieten in Berlin seien seit 2012 um rund 60 Prozent gestiegen; allein von 2021 bis 2022 um neun Prozent auf nun 11,50 Euro pro Quadratmeter.

Berlin war das erste Bundesland, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat. Im Jahr 2020 hat der Senat eine Verlängerung bis Ende Mai 2025 beschlossen.

Studie: Mietpreisbremse wirkt moderat

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte Ende 2018 einen Evaluierungsbericht zur bundesweiten Mietpreisbremse vorgestellt. Die wirkt, wenn auch nur moderat, so das Ergebnis. Während die Mieten in Bestandsgebäuden weniger stark stiegen, ist der Studie zufolge in Neubauten, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, ein gegenteiliger Effekt festzustellen. Dort zogen die Mieten stärker an als zuvor.

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt. Seitdem können die Bundesländer Gebiete festlegen, in denen die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt ist. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Die Vorschriften wurden durch das Mietrechtsanpassungsgesetz, das am 1.1.2019 in Kraft trat, verschärft.


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Schlagworte zum Thema:  Mietpreisbremse, Mietrecht