Formulierungsvorschlag – Mieterkommunikation

[Mieterengagementprogramme]

Um die gegenseitige Kommunikation der für das Gebäude festgelegten Nachhaltigkeitsziele sicherzustellen, wird der Vermieter dem Mieter regelmäßige Schulungen zu ganzheitlichen und gebäudebezogenen Nachhaltigkeitsthemen anbieten. Die Schulung wird einmal jährlich [nach Bedarf] mit je [Anzahl] Zeitstunden [in digitaler Form] angeboten.

Bei Gewerbemietern:

Um die Nachhaltigkeitsstrategie im Gebäude zu forcieren, benennen die Parteien jeweils einen Repräsentanten. Diese werden die Einhaltung der beidseitig gesetzten Nachhaltigkeitsziele des Gebäudes überprüfen. Sollten die benannten Repräsentanten während der Mietvertragslaufzeit wechseln, so ist der Vermieter bzw. Mieter darüber schriftlich und mit Angabe der Kontaktdaten des neuen Ansprechpartners zu informieren. Darüber hinaus wird sich der Mieter bemühen, seinen Mitarbeitern Nachhaltigkeitsschulungen in geeigneter Form (u. a. Vorträge, Webinare, Nachhaltigkeitsevents, Informationstage) und mindestens jährlich [quartalsweise] zur Verfügung zu stellen.

[Mietergespräche]

Der Parteien verpflichten sich, die Nachhaltigkeitsaktivitäten im Gebäude stetig zu steigern und sich hierzu regelmäßig auszutauschen. Die Parteien vereinbaren daher, sich einmal jährlich zu einem Nachhaltigkeitsgespräch zu treffen. Gegenstand dieses Gesprächs ist der Austausch über die Nachhaltigkeitsziele des Gebäudes, die Einhaltung der für das Gebäude aufgestellten Nachhaltigkeitsrichtlinien sowie die Identifizierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Mietgegenstand. Die Parteien werden die im Gespräch besprochenen Empfehlungen und Zielsetzungen in angemessener Frist umsetzen. Die Ergebnisse sind unverzüglich nach Durchführung des Gesprächs schriftlich festzuhalten und beiden Parteien zugänglich zu machen.[1]

[1] Der Grad der Durchführbarkeit der jährlichen Mietergespräche sollte sich an der Mieterstruktur orientieren. Bei einem Gebäudebestand mit einer Vielzahl von Mietern sollten Grenzen eingeführt werden (Mietergespräche ab XY Mieteinnahmen oder Mietergespräch ab XY vermieteter Fläche). Je nach Mieterstruktur können Wohnmieter von Mietergesprächen exkludiert werden.

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