Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland aktuell keine gesetzlich verpflichtenden Regelungen, Green Leases in Gewerbe- oder Wohnmietverträge zu implementieren. Im Jahr 2012 gab es in Deutschland eine erste Arbeitsgruppe, bestehend aus 10 Teilnehmern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die einen Leitfaden mit 50 Green-Lease-Empfehlungen veröffentlicht haben.[1] Diese Empfehlungen fokussierten die nachhaltige Nutzung von Gewerbeimmobilien beider Vertragsparteien. Im Jahr 2015 gab es eine weitere Projektgruppe,[2] die an die im Jahr 2012 veröffentlichten Handlungsempfehlungen angeknüpfte.

Praxisleitfaden Green Lease: Der grüne Mietvertrag für Deutschland

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat im Jahr 2018 auf die Erkenntnisse der beiden Arbeitsgruppen aufgebaut und den Praxisleitfaden Green Lease: Der grüne Mietvertrag für Deutschland veröffentlicht.[3] An diesem Leitfaden beteiligten sich 11 Firmen und Verbände, die größtenteils bereits bei der Erstellung der vorigen Versionen mitgewirkt haben. Die dortigen Empfehlungen richten sich primär an Gewerbevermietende und fokussieren, wie die Vorgängerregelungen, auf die nachhaltige Benutzung der Flächen auf Vermieter- und Mieterseite. Der Leitfaden unterteilt sich in "Basis Green Lease" und "Erweiterter Green Lease".

 
Hinweis

Basis Green Lease

Der "Basis Green Lease" umfasst die 3 Hauptkategorien

(1) "Nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung im laufenden Betrieb"
(2) "Verbrauch und Emissionen" sowie
(3) "Erhaltungs- und sonstige Baumaßnahmen".

Erweiterter Green Lease

Der "Erweiterte Green Lease" umfasst 3 aufbauende Implementierungsempfehlungen, die ergänzend zum "Basis Green Lease" gesehen werden:

(4) Inhaltliche Ergänzungen zum "Basis Green Lease"
(5) "Zertifizierungsspezifische Regelungen" und
(6) "Vorschläge zur Durchsetzung der "grünen" Regelungsempfehlungen"[4]

Neben dem Praxisleitfaden des ZIA existieren zahlreiche weitere Handlungsempfehlungen und Einschätzungen von renommierten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Diese folgen größtenteils den Empfehlungen des ZIA, weisen jedoch auf rechtliche Grenzen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich Verbrauchsdatenoffenlegung, hin. Darüber hinaus werden die mieterseitige Verpflichtung zur Verwendung von grünem Strom sowie die mieterseitige monetäre Mitwirkung bei Nachhaltigkeitsmaßnahmen adressiert.

[1] Der grüne Mietvertrag (2012): http://www.der-gruene-mietvertrag.de/. Abrufdatum: 02.02.2023.
[2] Deutsches Privates Institut für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (2015): Grüne Mietverträge. Regelungs- und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Gebäudenutzung.
[3] ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (2018): Green Lease, Der grüne Mietvertrag für Deutschland, Berlin.
[4] Zitiert aus: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (2018): Green Lease, Der grüne Mietvertrag für Deutschland, Berlin.

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