Dafür, dass die Heizungsanlage der 65 %-EE-Vorgabe entspricht, ist ein Nachweis von einer nach § 88 GEG berechtigten Person (= zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigte Person wie z. B. Architekt, Ingenieur oder qualifizierter Schornsteinfeger) zu erbringen.
Kein Nachweis erforderlich
Kein Nachweis ist erforderlich bei:
- Anschluss an ein Wärmenetz (siehe hierzu Kap. 2.2.3.1),
- Einbau einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe,
- Einbau einer Stromdirektheizung,
- Einbau einer solarthermischen Anlage,
- Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung von grünem oder blauem Wasserstoff,
- Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder
- Einbau einer Solarthermie-Hybridheizung.
In diesen Fällen wird die Erfüllung der Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG unterstellt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen