Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie:
- Eigentümer eines Eigenheims,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- private Investoren,
- Wohnungsunternehmen und -genossenschaften.
Diese Maßnahme wird gefördert
Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin durch ausgewählte Energieberater (z. B. www.energie-effizienz-experten.de).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen