Die Förderungen des Saarlands erfolgen über die Saarländische Investitionsbank (SIKB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten:

 

2.12.1 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Dieses Programm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite zur Finanzierung einer Modernisierung oder energetischen Sanierung sowie altersgerechten Umbauten ihrer Wohnungen an.

2.12.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen.

2.12.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft. Energetische Sanierungen werden finanziert, wenn die technischen Mindestanforderungen eines Effizienzhauses 85 erreicht wird. Auch Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert.

Voraussetzungen

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

Qualifizierte Mehrheit

Sowohl für die zu finanzierende Maßnahme als auch für die zu stellenden Sicherheiten verlangt die SIKB einen Beschluss der Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen und 50 % der Miteigentumsanteile. Antragsteller erhalten von der SIKB auf Wunsch einen Musterbeschluss.

Daneben sind folgende Voraussetzung zu erfüllen:

  • Werden KfW-Programme gefördert, müssen die aktuellen Anforderungen der entsprechenden KfW-Programme erfüllt sein.
  • Es muss eine ausreichende Bonität vorhanden sein.
  • Die Finanzierung der Gesamtaufwendungen muss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gesichert sein.
  • Die Darlehenslaufzeit soll nicht länger als 15 Jahre betragen.
  • Die Rückzahlung des Darlehens ist in den Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzunehmen und sicherzustellen.
  • Die Verwalterbestellung muss zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre fortbestehen.
  • Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
  • Die geplanten energetischen Sanierungen müssen von einem Sachverständigen (z. B. Energieberater, Architekt) bestätigt werden.

2.12.1.3 Darlehenskonditionen

Da sich die Förderung an den laufenden KfW-Programmen orientiert, gelten die Darlehenskonditionen des jeweiligen KfW-Programms.

Sicherheiten

Generell wird über die Art und Höhe der Sicherheiten im Einzelfall entschieden. In jedem Fall aber ist aus dem Rücklagenkonto ein Betrag in Höhe von mindestens 10 % des Darlehensbetrags für die Laufzeit des Darlehens zu verpfänden und es sind aktuelle und künftige Hausgeldforderungen abzutreten.

2.12.1.4 Antragstellung

Die Anträge sind an die SIKB zu richten. Das Formblatt für den Kreditantrag kann auf der Webseite der SKIB heruntergeladen werden.[1]

2.12.2 Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Dieses Programm fördert Wohnungseigentümer, denen damit die Modernisierung ihrer Wohnung erleichtert werden soll. Das Programm enthält auch Komponenten einer energetischen Sanierung.

2.12.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um eine Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln. Die Maßnahmen selbst müssen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse erhöhen oder der Einsparung von Energie und Wasser dienen.

Einkommensgrenzen

Die maßgeblichen Einkommensgrenzen ergeben sich aus den §§ 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG). Maßgebendes Einkommen ist immer das Gesamteinkommen des Haushalts. Hier einige Beispiele:

 
Haushaltsgröße Einkommensgrenze EUR/Jahr Bruttoeinkommen EUR/Jahr – Arbeitnehmer, ohne Kindergeld, vor pauschalem Abzug
1 Person 22.500 33.142,86
2 Personen 34.500 50.285,71
3 Personen 43.500 63.142,86
4 Personen 52.500 76.000,00
je weitere Person  9.000  
Kinderzuschlag  1.500  

Weitere Voraussetzungen

Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der Förderung zu gelangen:

  • Das Vorhaben muss im Saarland vorgenommen werden.
  • Es wird nur Wohnraum gefördert, wenn die Wohnfläche 180 m2 nicht übersteigt. Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, darf die Gesamtwohnfläche 260 m2 nicht überschreiten. Dabei darf keine der Wohnungen größer als 180 m2 sein. Sind im Haushalt mehr als 4 Haushaltsangehörige, so erhöht sich die Wohnfläche um 15 m2 je weiterem Haushaltsangehörigen.
  • Der Antragsteller muss die geförderte Wohnung mit Abschluss der Modernisierungsarbeiten für die Dauer von 10 Jahren bewohnen.
  • Die Modernisierungsarbeiten sind innerhalb ...

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