Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien ist Voraussetzung für die Förderung. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser soll vorrangig aus der Eigenerzeugung vor Ort stammen und kann zusätzlich über einen entsprechenden Stromliefervertrag bezogen werden.

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