Eine Förderung ist nur möglich, wenn das geförderte Gesamtsystem ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens 6 Jahre zweckentsprechend vom Antragsteller genutzt wird. Die KfW-Förderbank räumt sich das Recht ein, die Förderbedingungen zu prüfen, und den Zuschuss zurückzufordern, wenn das geförderte Gesamtsystem oder einzelne Komponenten binnen 6 Jahren nach der Inbetriebnahme veräußert werden.

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