Die Förderung umfasst den Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus

  • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung,
  • Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh nutzbarer Speicherkapazität und
  • nicht öffentlich zugänglicher Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung.

Alle 3 Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden. Die Förderung von gebrauchten Anlagen ist nicht vorgesehen.

Ermöglicht die Ladestationen bidirektionales Laden, gibt es zusätzlich zur Förderung der Ladestation einen Innovationsbonus.

 

Eigenes E-Auto ist zwingende Voraussetzung

Im Haushalt der antragstellenden Person muss zwingend ein Elektroauto zugelassen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt sein.

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