Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nicht an die KfW-Bank zurückgezahlt werden muss. Der Zuschussbetrag wird nach Abschluss des Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen überwiesen.

Die Zuschusshöhe setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation und gegebenenfalls den Innovationsbonus für bidirektionales Laden zusammen. Es sind folgende Zuschüsse möglich:

 
Photovoltaikanlage 600 EUR pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp), maximal 6.000 EUR
Solarstromspeicher 250 EUR pro kWh nutzbare Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh), maximal 3.000 EUR
Ladestation 600 EUR pauschal
Innovationsbonus bidirektionales Laden 600 EUR pauschal

Bei der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt die KfW-Förderbank die Aufwendungen für folgende Leistungen:

  • Photovoltaikanlage, Wechselrichter, Solarstromspeicher und Ladestation,
  • Energiemanagementsystem / Lademanagementsystem / Lastmanagementsystem zur Steuerung des Gesamtsystems,
  • elektrischer Anschluss (Netzanschluss),
  • notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z. B. Erdarbeiten, Dacharbeiten),
  • notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (z. B. bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) und
  • notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems.
 

Deckelung

Maximal werden Zuschüsse von 10.200 EUR pro Vorhaben vergeben.

Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.

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