Neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern sind auch die Immobilienmakler zur Vorlage verpflichtet. Im Bereich des Wohnungseigentums wird unterschiedlich beurteilt, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss oder ob er insoweit einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat. Der Gesetzgeber geht diesbezüglich von einem Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft aus, die auch die Kosten des Energieausweises zu tragen habe.[1]

[1] BR-Drs. 282/07 S. 121.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge