Während die umsatzsteuerliche Verprobung der Umsatzerlöse weitverbreitet ist, findet die Vorsteuer-Verprobung in den Buchhaltungsbüros eher selten statt. Nüchtern betrachtet erstaunt dies, da fehlerhaft erfasste Vorsteuer-Vorgänge ebenfalls unangenehme Folgen für die tätigen Unternehmen haben können. Grund für die eher seltene Erscheinung in den Abschluss-Checklisten dürfte wohl auch die durchaus umständlichere Erstellung sein. Während bei den jeweiligen Erlöskonten i. d. R. jeweils einheitliche Steuersätze vorliegen, ist die Vermischung von Steuersätzen bei der Verbuchung von Eingangsrechnungen häufiger gegeben. Beispielhaft seien hier Quittungen ausländischer Tankstellen oder Rechnungen privater Briefbeförderer genannt. Da die wenigsten Unternehmen Ihre Aufwandskonten in steuerbehaftete und steuerbefreite oder nicht steuerbare Tatbestände unterteilen, kann eine kontenorientierte Trennung bei der Vorsteuer-Verprobung nicht in einem Rutsch erfolgen. Es bieten sich daher drei Möglichkeiten für die Rechnungswesen-Abteilungen:

  1. keine Vorsteuer-Verprobung,
  2. überschlägige Verprobung oder
  3. detaillierte Verprobung mit vorheriger, aufwendiger Filterung der Aufwandskonten.

Für Fall 2 und 3 kann nachfolgende Tabelle zur Verprobung verwendet werden:

 

Vorsteuer-Verprobung

Kategorie Konten Nettoumsatz Steuersatz in % errechnete Umsatzsteuer
steuerpflichtiger Einkauf 7 % Konto Nr. ... EUR 7 % ... EUR
  (...) ... EUR 7 % ... EUR
steuerpflichtiger Einkauf 19 % Konto Nr. ... EUR 19 % ... EUR
  (...) ... EUR 19 % ... EUR
Zugänge Anlagevermögen 19 % Konto Nr. ... EUR 19 % ... EUR
  (...) ... EUR 19 % ... EUR
steuerpflichtige Betriebsausgaben 7 % Konto Nr. ... EUR 7 % ... EUR
  (...) ... EUR 7 % ... EUR
abzgl. Betriebsausgaben ohne VSt. 7 %   ... EUR 7 % ... EUR
steuerpflichtige Betriebsausgaben 19 % Konto Nr. ... EUR 19 % ... EUR
  (...) ... EUR 19 % ... EUR
abzgl. Betriebsausgaben ohne VSt. 19 %   ... EUR 19 % ... EUR
steuerpflichtige innergem. Erwerb 7 % Konto Nr. ... EUR 7 % ... EUR
  (...) ... EUR 7 % ... EUR
steuerpflichtige innergem. Erwerb 19 % Konto Nr. ... EUR 19 % ... EUR
  (...) ... EUR 19 % ... EUR
abzgl. Entgeltminderungen 7 % Konto Nr. ... EUR 7 % ... EUR
abzgl. Entgeltminderungen 19 % Konto Nr. ... EUR 19 % ... EUR
Summe der Vorsteuer-Positionen ... EUR
abzgl. gebuchte Vorsteuer 7 % Konto Nr.     ... EUR
abzgl. gebuchte Vorsteuer 19 % Konto Nr.     ... EUR
Errechnete Verprobungsdifferenz       ... EUR

Tab. 4: Vorsteuer-Verprobung

Sofern die Vorsteuer-Verprobung nur überschlägig erfolgt, ohne Ausfilterung von steuerbehafteten und nicht steuerbehafteten Buchungen, sollte im optimalen Fall die Verprobungsdifferenz positive Werte auswerfen. Hintergrund hierfür ist, dass die Aufwandspositionen ohne Vorsteuer, also die Korrekturposten, i. d. R. nicht exakt erfasst werden. Somit ist bei einer überschlägigen Verprobung eher mehr Vorsteuer als weniger Vorsteuer im Ergebnis der Verprobung zu erwarten.

Sofern die Vorsteuer-Verprobung detailliert durchgeführt wurde, indem die tatsächlich mit Vorsteuer behafteten Buchungen genau ausgefiltert wurden, sollte das Ergebnis der Verprobung – analog zur Umsatzsteuer-Verprobung – null oder nur wenige Euro betragen.

Typische Ursachen für Verprobungsdifferenzen:

  • Bebuchte, steuerbehaftete Aufwandskonten fehlen in der Verprobung
  • Eingangsrechnungen wurden ohne Steuerschlüssel gebucht
  • Manuelle Buchungen auf den Vorsteuerkonten
  • Fehlerhafte Verwendung von Steuerschlüsseln auf Aufwandskonten

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