Bewirtungsaufwendungen: Automatisierte Buchung

Für die Verbuchung von Bewirtungsaufwendungen gibt es trotz hoher steuerlicher Hürden einige Erleichterungsmöglichkeiten in den gängigen Buchführungssystemen. Für die Praxis gibt es Möglichkeiten, die Verbuchung der Bewirtungsaufwendungen zu automatisieren und somit nicht nur einen Zeitvorteil zu gewinnen, sondern auch (menschliche) Fehler zu reduzieren.

So können i. d. R. die nicht abziehbaren Bewirtungskosten (30 %) durch Verwendung eines individuellen Buchungsschlüssels in einem Zug mit dem ursprünglichen Buchungssatz automatisiert umgebucht werden.

Bewirtungskosten: Verwendung von Buchungsschlüssel

Die Verwendung von Buchungsschlüsseln zur direkten Verbuchung von Vorsteuerbeträgen ist in vielen Buchführungsbüros üblich. Darüber hinaus können spezielle, individuelle Steuerschlüssel erstellt werden, die nicht nur die Vorsteuer buchen, sondern gleichzeitig die nicht abziehbaren Bewirtungskosten (30 %) umbuchen. Damit wäre der Vorgang also in "einem Rutsch" erledigt.

Wie diese individuellen Steuerschlüssel anzulegen sind, ist der jeweiligen Dokumentation oder Hilfe des verwendeten Buchführungssystems zu entnehmen.

Automatische Aufteilung der Bewirtungskosten durch Buchungsschlüssel

Kommt ein individueller Buchungsschlüssel zur automatischen Aufteilung der Bewirtungsaufwendungen zum Einsatz (in nachfolgendem Beispiel der Schlüssel "590"), werden die Aufwendungen mit einem Buchungssatz verbucht (SKR 03):

Top-Thema Bewirtung: Abb. 1

Bei den Summen und Salden einer Buchung ist bereits ersichtlich, dass neben der Buchung des Nettobetrags (200 EUR) und der vollumfänglichen Vorsteuer (38 EUR) der nicht abziehbare Anteil auf das Konto 4654 ("Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten") erfolgt. 

Top-Thema Bewirtung: Abb. 2

Auf dem Kontoblatt (Konto 4650 "Bewirtungskosten") ist dies ebenfalls zu erkennen:

Top-Thema Bewirtung: Abb. 3