Für Unterhaltungsgeräte, das sind Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit, gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, nach der diese Geräte eine genormte VDAI-Schnittstelle zur Erzeugung eines Auslesestreifens vorweisen müssen (VDAI = Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.). Eine Vielzahl der Unterhaltungsgeräte verfügt jedoch bereits über eine entsprechende technische Ausleseschnittstelle.

Zu den Unterhaltungsgeräten ohne (Geld-) Gewinnmöglichkeit zählen u. a.:

  • Musikboxen,
  • Dart-Spiel-Automaten,
  • Flipper,
  • Tischfußball,
  • Billard,
  • Warenspielgeräte,
  • Geräte, die nach ihrer Bauart für Kleinkinder bestimmt sind (Aufstellung in Einkaufscentern oder Eingangsbereichen von Supermärkten),
  • Geschicklichkeitsspiele, wie Krangreifergeräte,
  • Geräte auf Jahrmärkten und Volksfesten ohne Gewinnmöglichkeit,
  • Spielautomaten mit Warengewinnen,
  • sonstige Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit.

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