Ein Unternehmen, das die Paragraphen C28B–C28D anwendet,
a) |
hat qualitative Angaben zu machen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, sich ein Bild davon zu machen,
|
c) |
hat zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 die Übergangsvorschriften von IFRS 9 anzuwenden (siehe Abschnitt 7.2 von IFRS 9). |
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