Die GEMA verfügt über einen Außendienst, der kontrolliert, ob in Büros bzw. Geschäftsräumen nicht GEMA-freie Musik wiedergegeben wird. Deshalb ist es zweckmäßig, wenn Sie eine Liste erstellen, auf der Sie die von Ihnen regelmäßig abgespielten GEMA-freien Titel unter Nennung des Komponisten/Autors erstellen. Diese können Sie dem GEMA-Außendienstmitarbeiter im Falle eines Falles übergeben.
GEMA-Mitarbeitern kann der Zutritt zu Geschäftsräumen verwehrt werden
Erscheint der GEMA-Mitarbeiter unangemeldet bei Ihnen, brauchen Sie ihn nicht durch Ihre Geschäftsräume zu führen. Eine dahingehende Verpflichtung besteht nicht. Der GEMA-Mitarbeiter hat keine besonderen behördlichen Kontrollrechte. Er hat lediglich Zutritt zu den Räumen, die allen Kunden zur Verfügung stehen. Nicht öffentlich zugängliche Nebenräume darf der GEMA-Mitarbeiter nur mit Zustimmung des Inhabers betreten.
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