Die beiden, 2022 beschlossenen Sanktionsdurchsetzungsgesetze umfassen zwar staatliche Sanktionen weit über den Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche hinaus, wirken sich dennoch durch optimierte Möglichkeiten der Ermittlung, Sicherstellung und Beschlagnahme von bemakelten Vermögenswerten auch darauf aus. Wirksame Werkzeuge für die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden werden um ein Sanktionsregister ergänzt, in dem wie beim "naming and shaming" aus § 57 GwG Verstöße veröffentlicht werden. Mit Blick auf die allenthalben als festgestellt geltenden Risiken der Immobilienbranche werden künftig auch Grundbuchdaten ins Transparenzregister aufgenommen, um die Besitzverhältnisse von Gesellschaften transparenter werden zu lassen. Hinzu kommt ein Barzahlungsverbot beim Verkauf und Erwerb von Immobilien. Überwachen werden die Sanktionsdurchsetzung eine Zentralstelle und eine Stelle, die Hinweise im Sinne der Möglichkeiten für Whistleblower entgegennimmt.

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