Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30.10.2011 muss das Jobcenter Bürgergeld-Beziehern die Kosten des Führerscheins ersetzen, wenn dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit ein Arbeitsverhältnis entsteht.[1]

Im entschiedenen Fall legte der Kläger dem Gericht eine schriftliche Bestätigung des künftigen Arbeitgebers vor, wonach ein Arbeitsverhältnis begründet werde, wenn der Kläger den Führerschein der Klasse B habe. Gleichzeitig belegte er, dass es ihm unmöglich sei, die Kosten aus eigener Kraft aufzubringen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger durch den Erwerb des Führerscheins der Klasse B ein neues sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen kann. Es verurteilte die Behörde, die Kosten des Führerscheins zu übernehmen.

[1] LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 30.10.2011, L15AS317/11B.

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