In der Kostenträgerrechnung verschwinden die Energiekosten meist in den Fertigungskosten. Bei Produkten mit hohem Energiekostenanteil bzw. hohem Anteil an anderen belasteten Kostenarten scheint der Ausweis sowohl der Energiekosten an sich als auch der Kosten für den CO2-Ausstoß sinnvoll. Die Kostenentwicklung bei den einzelnen Produkten wird dadurch transparenter.

Die Zuordnung der Emissionskosten in die Kostenstruktur des Unternehmens ist also recht einfach. Die möglichen Erlöse werden meist über "Sonstige betriebliche Erträge" und damit außerhalb der Kostenrechnung abgewickelt. Sie sollten aber einen Korrekturposten zu den Energiekosten bilden.

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