Überblick

Recht kurz nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist von europäischer Seite nunmehr bereits mit Änderungen zu rechnen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf EU-Ebene sind nahezu abgeschlossen. Nur die finale Billigung der Verhandlungsergebnisse durch den Rat steht noch aus. Es ist damit zu rechnen, dass sich die im deutschen Gesetz geregelten unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette inhaltlich verschärfen werden. Auch wird sich der Anwendungsbereich im Sinne eines level playing field (in etwa: gleiche Wettbewerbsbedingungen) deutlich erweitern. Diese Erweiterung bezieht sich – anders als zunächst zu erwarten war – aber im Wesentlichen nicht auf in Deutschland ansässige Unternehmen, sondern auf die anderen EU-Unternehmen sowie in der Europäischen Union tätige Nicht-EU-Unternehmen. Mit der europäischen Regelung soll erstmals ein expliziter Tatbestand für die Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette geschaffen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge