Auf globaler Ebene gibt es ebenfalls neue Entwicklungen. Bereits seit 2011 enthalten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen über verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln international anerkannte, rechtlich allerdings unverbindliche Standards für die menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen. Die OECD-Leitsätze sind nunmehr in einem 3-jährigen Multi-Stakeholder-Prozess aktualisiert und am 8.6.2023 beschlossen worden. Sie enthalten freiwillige Handlungsempfehlungen der OECD-Mitgliedsstaaten sowie einiger weiterer Staaten für international tätige Unternehmen zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Empfehlungen gliedern sich in 9 Themenbereiche, darunter auch Menschenrechte und Umwelt.[1]

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass nach Art. 3, 18 Taxonomie-VO Wirtschaftstätigkeiten u. a. nur dann als ökologisch nachhaltig gelten, wenn sie unter Einhaltung des Mindestschutzes in Bezug auf die Aspekte Soziales und Governance ausgeübt werden, d. h. die Befolgung der OECD-Leitsätze, der UN-Leitprinzipien, der acht ILO-Kernarbeitsnormen und der internationalen Charta der Menschenrechte sichergestellt sind. Über diese Verknüpfung gewinnen u. a. die OECD-Leitsätze auch im regulatorischen Bereich an Bedeutung.

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