Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) 4288 6348   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil) 4289 6349   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Ein Unternehmer, der seine betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise in Räumen ausübt, die in seiner Wohnung liegen bzw. an seine Wohnung angrenzen, muss prüfen, ob und welche Kosten er steuerlich geltend machen kann. Die Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, bucht er auf das Konto "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)" 4288/6348 (SKR 03/04).

Allein um den zutreffenden Vorsteuerabzug in der Buchführung zu erfassen, müssen auch die nicht abziehbaren Kosten erfasst werden. Der Unternehmer bucht diese Kosten auf das Konto "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil)" 4289/6349 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)

an Bank

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